Titelschutzanzeige
Titel, Domain, Marke
»Ich kann mein Buch doch nennen, wie ich will.Und orthographisch nach Belieben schreiben!
Wer mich nicht lesen mag, der laß es bleiben.«
Ringelnatz.

Mein lila Hängemattengarten
(Verlags- oder Eigenname und Anschrift).
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt a. M.
Anzeigenabteilung: Telefon: 069 - 1306-220, Fax: 069/1306-209
E-Mail: anzeigen@mvb-online.de
Im Branchenmagazin BuchMarkt kann man preiswert Titelschutzanzeigen online einstellen:
BuchMarkt
Im Titelschutzanzeiger, der auch unter Juristen weit verbreitet ist, veröffentlicht ebenfalls Titelschutzanzeigen: Titelschutzanzeiger, Pressefachverlag GmbH, Eidelstädter Weg 22, 20255 Hamburg, E-Mail: titelschutz-anzeiger@presse-fachverlag.de. Wenn Sie nicht unter eigenem Namen inserieren möchten, kann auch Ihr Rechtsanwalt für Sie inserieren, was selbstverständlich zusätzliche Kosten verursacht.
Das Titleschutzjournal veröffentlicht ebenfalls Titelschutzanzeigen:
rundy media GmbH, Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff
E-Mail: titelschutz@rundy.de.
Die Titelschutzanzeige sichert den gewählten Titel für etwa sechs Monate gegenüber späteren Rechten Dritter. Allerdings bietet die Ankündigung, einen Titel verwenden zu wollen, noch keinen endgültigen Schutz. Wird ein Titel, den man trotz Recherche nicht gefunden hat, doch schon von einem anderen Verlag benutzt, hat dieser die älteren Rechte. Er könnte verlangen, dass man ihn nicht weiter verwendet.
Titel von Druckschriften können als Marken eingetragen werden – wenn sie markenfähig sind. Ein nur den Inhalt beschreibender Titel kann nach dem Markengesetz als freihaltebedürftig angesehen werden.
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