Petition an den Bundestag
2.8.2007-Erinnern Sie sich? Manfred Plinke hatte vor einem Jahr eine Petition an den Bundestag gerichtet, um das Mißbrauchspotenzial bei Eilverfahren einzuschränken, weil an Landgerichten bei Eilverfahren oft nicht hinreichend sorgfältig geprüft wird. Daher wollte er mit der Petition erreichen, dass die zuständigen Gerichte bei Anträgen auf einstweilige Anordnung, die die Presse- und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) beträfen, insbesondere prüfen sollten,
- ob bereits eine Abmahnkorrespondenz vorliegt,
- ob ein vergleichbarer Antrag an einem anderen Gericht - gleichzeitig oder früher - gestellt worden ist,
- ob Rechtsfähigkeit und Legitimierung des Antragstellers hinreichend nachgewiesen ist,
- ob bei redaktionellen Inhalten eine Argumentation nach den Rechtsvorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) überhaupt gerechtfertigt sein kann und
- ob in diesen Fällen nicht stets eine mündliche Verhandlung angesetzt werden sollte.
Owohl die Thematik sehr speziell ist, haben 1131 Personen die Petition mitunterzeichnet: Bundestags-Petition an Bundesregierung überwiesen.