Autoren-Magazin

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Deutscher Bundestag überweist Petition an Bundesregierung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 05.07.2007 beschlossen:

"Die Petition

a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz - als Material zu überweisen,

b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben."


In der Begründung des Bundestagsbeschlusses wird die Bundesregierung aufgefordert die Situation für die Betroffenen zu verbessern, denn:
" Der Petitionsausschuss hat eine sehr große Anzahl von Petitionen zu dieser Thematik oder auch vergleichbaren Aspekten erhalten und ist hierdurch zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Überprüfung der gegenwärtigen Rechtslage dringend geboten ist.

Aus den dargelegten Gründen hält der Petitionsausschuss die vorliegende Petition für geeignet, sie der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz - als Material zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, damit sie in die anzustellenden Überlegungen über einen wirksameren Schutz von Betroffenen in Verfahren von einstweiligen Anordnungen einbezogen werden kann."

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