Autoren-Notizen
- Von Markus Hänsel bis zu Mark Donatus Leopold Prinz von Hohenzollern-Emden alias Markus von Hänsel-Hohenhausen
- Gegen Tom Cruise und die Scientology-Sekte
- Neonazis immer dreister - Bewährungsstrafen wegen Verbrennung von Anne-Frank-Tagebuch verhängt
- Chronik der Verharmlosungen
- NPD-Chef muss vor Gericht
- Antisemitische und rechtsextremistische Straftaten haben zugenommen
- PEN Deutschland tagt in Luxemburg
- Writers in Prison: M. Bekschon
- Kunstfreiheit gilt auch für Geschmacklosigkeiten oder Schund
- Sünde im Film
- Urteil zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
- 13TH STREET: Shocking Shorts Award 2007
- 557 Einsendungen beim Stückemarkt
- "Buchreport" an SPIEGEL verkauft
- Shortys fürs Internet
- Webroman
- Buchpreis gibt Sicherheit
- Zeichen als Charaktere
- Atelierkostenübernahme
- Das Wunder, ein Schriftsteller sein zu dürfen
- Daniel Keels Diogenes-Methode
- Quersubvention
- Luftdurchlässig
- Wenn im Radio verborgene Wellen blühen
- Ein Kilometer Lyrik
- Sprachlos oder kopflos?
- Ehemalige Kursleiterinnen und Lektorinnen jetzt freiberuflich tätig
- Neuer Autor für James Bond
- Ideenklau: Drehbuch für Fluch der Karibik
- Autobiographisch oder nicht
- Figurensicherheit
- Schreibprojekt Achtundsechzig : Erinnerungsstücke
- Verlagswörterbuch
- Literaturwettbewerb für Jenaer Studenten
- Gesundheitsreform: Drehbuchautoren sollten von Krankenkassen subventioniert werden!
News, Meinungen und Tipps für Autoren von Manfred Plinke
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Siehe auch: 16.2.2007 - Von Markus Hänsel bis zu Donatus Prinz von Hohenzollern - Gedanken zur Identität eines Autors im 20. und 21. Jahrhundert
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Pseudoverlag: Frankfurter Verlagsgruppe AG August Goethe scheitert auch vor LG München I
Klage des Hänsel-Hohenhausen-Zuschussverlags wird abgewiesen (Az 4HK O 4090/08)
Die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe hat es in München mit einer Klage versucht und - ist gescheitert. Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten der Klägerin auferlegt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin Frankfurter Verlagsgruppe kann noch Berufung einlegen.
Die prozessfreudige (siehe: Post vom Anwalt) Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, vertreten durch den Alleinvorstand Dr. Uwe Frank, hat vergeblich versucht, den Begriff "Pseudoverlag" und die Aussage "Üblichweise werden Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten." verbieten zu lassen. Kapitaleigner der Frankfurter Verlagsgruppe ist Dr. Markus Hänsel-Hohenhausen seit 2003 Donatus Prinz von Hohenzollern,
Pseudoverlag
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 5. Februar 2009 entschieden, dass der Begriff Pseudoverlag zulässig ist. Er, so der Wortlaut im Urteil, "charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen."
Weiter heißt es wörtlich in dem Urteil: "Die Dienstleisterverlage, wie eben die der Klägerin, sind eben keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind."
Üblicherwesie kaum im Buchhandel angeboten
"Mit der Aussage 'Die Bücher von Dienstleisterverlagen werden üblichweise kaum im Buchhandel angeboten' teilt der Beklagte in seiner Wörterbuchveröffentlichung dem Leser mit den dort formulierten Einschränkungen '...üblicherweise kaum' mit, dass im Grundstz davon auszugehen ist, dass Bücher solcher Verlage in Buchhandlungen nicht präsent sind...."
(Ende der Zitate aus dem Urteil vom 5.2.2009)
Prozessvertreter der Frankfurter Verlagsgruppe war Rechtsanwalt Christian Friedrich Jaensch, Langen, in der Verhandlung mit seinem Rechtsbeistand Franz Frank (nicht zu verwechseln mit seinem Bruder, dem Alleinvorstand der Frankfurter Verlagsgruppe, Dr. Uwe Frank, der u.a. in einer ausländischen Reifenfabrik tätig ist).
Die Texte standen in einem Verlagswörterbuch, in dem die Frankfurter Verlagsgruppe AG August von Goethe nicht einmal erwähnt wird, sich aber offenbar angesprochen fühlte.
Autoren-Magazin Manfred Plinke ist vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan B. Nordemann LL.M, Boehmert & Boehmert, 10719 Berlin.
Gescheiterte Verfahren der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe u.a. wegen "Pseudoverlag":
Über August von Goethe
(Abb.:Goethe-Genealogie.de)