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Siehe auch: 16.2.2007 - Von Markus Hänsel bis zu Donatus Prinz von Hohenzollern - Gedanken zur Identität eines Autors im 20. und 21. Jahrhundert
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Pseudoverlag: Frankfurter Verlagsgruppe AG August Goethe scheitert auch vor LG München I

Klage des Hänsel-Hohenhausen-Zuschussverlags wird abgewiesen (Az 4HK O 4090/08)

Pseudoverlag: Frankfurter Verlagsgruppe AG August Goethe scheitert auch vor LG München I

Die  Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe hat es in München mit einer Klage versucht und - ist gescheitert. Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten der Klägerin auferlegt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin Frankfurter Verlagsgruppe kann noch Berufung einlegen.

Die prozessfreudige (siehe: Post vom Anwalt) Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, vertreten durch den Alleinvorstand Dr. Uwe Frank, hat vergeblich versucht, den Begriff "Pseudoverlag" und die Aussage "Üblichweise werden Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten." verbieten zu lassen.   Kapitaleigner der Frankfurter Verlagsgruppe ist Dr. Markus Hänsel-Hohenhausen seit 2003 Donatus Prinz von Hohenzollern,  

Pseudoverlag
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 5. Februar 2009 entschieden, dass der Begriff Pseudoverlag zulässig ist. Er, so der Wortlaut im Urteil, "charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen."

Weiter heißt es wörtlich in dem Urteil: "Die Dienstleisterverlage, wie eben die der Klägerin, sind eben keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind."

Üblicherwesie kaum im Buchhandel angeboten
"Mit der Aussage 'Die Bücher von Dienstleisterverlagen werden üblichweise kaum im Buchhandel angeboten' teilt der Beklagte in seiner Wörterbuchveröffentlichung dem Leser mit den dort formulierten Einschränkungen '...üblicherweise kaum' mit, dass im Grundstz davon auszugehen ist, dass Bücher solcher Verlage in Buchhandlungen nicht präsent sind...."
(Ende der Zitate aus dem Urteil vom 5.2.2009)

Prozessvertreter der Frankfurter Verlagsgruppe war Rechtsanwalt Christian Friedrich Jaensch, Langen, in der Verhandlung mit seinem Rechtsbeistand Franz Frank (nicht zu verwechseln mit seinem Bruder, dem Alleinvorstand der Frankfurter Verlagsgruppe, Dr. Uwe Frank, der u.a. in einer ausländischen Reifenfabrik tätig ist).

Die Texte standen in einem Verlagswörterbuch, in dem die Frankfurter Verlagsgruppe AG August von Goethe nicht einmal erwähnt wird, sich aber offenbar angesprochen fühlte.

Autoren-Magazin Manfred Plinke ist vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan B. Nordemann LL.M, Boehmert & Boehmert, 10719 Berlin.


Gescheiterte Verfahren der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe u.a. wegen "Pseudoverlag":

1. Landgericht Berlin (Az 96 O 168/06)
2. Landgericht München I (Az 4 HK O 19361/06)
3. Oberlandesgericht München (Az 6 U 3140/07)
4. Landgericht München I (Az 9 HK O 12295/07)
5. Landgericht Hamburg (Az 324 O 102/07)
6. Landgericht München I (Az 4 HK O 4090/08) noch nicht rechtskräftig

Über August von Goethe
(Abb.:Goethe-Genealogie.de)