Schriftsteller im Gefängnis
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Das Writers-in-Prison-Committee wurde 1960 gegründet, als Reaktion auf die bedrohlich wachsende Zahl der Länder, die versuchen, Schriftsteller durch Repressionen mundtot zu machen. Auch verfolgter Verleger, Redakteure und Journalisten nimmt sich das Committee inzwischen an.
Wir veröffentlichen hier den jeweiligen Fall des Monats (übersetzt von Kerstin Winter).
Spendenkonto für Writers in Prison:
Nr. 130 808 900, Commerzbank Darmstadt, BLZ 508 400 05
Mehr Informationen auf: Writers in Prison Committee
www.englishpen.org
Für die Freiheit von Schriftstellern setzen sich auch ein:
Reporter ohne Grenzen
Fall des Monats
Eynulla Fatullajew, Aserbaidschan
Oktober 2008
Eynulla Fatullajew, der für seine Regimekritik bekannte Herausgeber der Zeitungen Gündelik Azerbaycan und der russischsprachigen Realny Azerbaijan, wurde im April 2007 wegen „Verleumdung und Beleidigung“ nach Paragraph 147,2 des Strafgesetzbuches zu dreißig Monaten Haft verurteilt.
Fatullajew wurde aufgrund eines im Internet veröffentlichten Artikels angeklagt, in dem der Aseri-Armee unterstellt wurde, bei einem armenischen Angriff auf eine Stadt in Nagorno-Karabach im Jahr 1992 den Tod vieler Zivilisten verschuldet zu haben. Der Artikel wurde Fatullajew zugeschrieben, obwohl er die Urheberschaft leugnete und behauptete, man habe diesen Bericht nur dazu ins Internet gestellt, um ihn zum Schweigen zu bringen. Am Tag seiner Verurteilung wurde sein Kollege Useir Jafarov von Unbekannten überfallen und schwer verletzt.
Laut Human Rights Watch war Fatullajew zwei Wochen vor dem Prozess für denselben Vorwurf zu einer Zahlung von 10.000 Manat (ungefähr 8000 Euro) verurteilt worden. Tatjana Kaladze, Leiterin des Azeri Center for Protection of Refugees and Displaced Persons (Aserbaidschanisches Zentrum zum Schutz von Flüchtlingen und Vertriebenen) strengte eine Zivilklage gegen ihn an und setzte sich außerdem für die neue Klage auf Verleumdung ein. Fatullajew war bereits im September 2006 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, weil er dem Innenminister Ramil Usebow vorwarf, in Kontakt mit Haji Mamedow zu stehen, der für den Mord an dem Journalisten Elmar Huseynov vor Gericht stand.
Im Mai 2007 wurden neue Klagen gegen ihn vorgebracht; man beschuldigte ihn des „Terrorismus“ und der „Aufhetzung gegen ethnische Gruppen“ nach Artikel 214 des Strafgesetzbuches; am 30. Oktober 2007 wurde er zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Es wird angenommen, dass diese Anschuldigungen in Zusammenhang mit dem Kommentar zu einem Artikel aus der Realny Azerbaijan von Anfang 2007 stehen, der sich mit der Außenpolitik mit dem Iran beschäftigte. Das Gericht ließ sämtliche Akten aus Fatullajews beiden Redaktionsbüros konfiszieren und verhängte eine Strafe von 250.000 Manat (fast 200.000 Euro).
Fatullajew hat aus dem Gefängnis heraus gegen politische Gefangenschaft und schlechte Haftbedingungen protestiert. Im April 2008 begann er einen Hungerstreik, dem sich Mitinsassen und Sympathisanten außerhalb des Gefängnisses anschlossen. Nach dem Besuch eines aserbaidschanischen Repräsentanten des OSZE und des OSZE-Beauftragten für Freiheit der Medien, Miklos Haratzi, brach er den Hungerstreik nach insgesamt zwölf Tagen ab. Dennoch wurde er zwei Tage später in Einzelhaft genommen und blieb zehn Tage lang dort. Die Behörden äußerten sich nicht zum Grund dieser Strafe, obwohl sein Anwalt glaubt, man versuche damit weitere Proteste zu verhindern.
PEN ist ernsthaft besorgt über die Drohungen, die Fatullajew und seine Familie erhalten haben, und drängt darauf, dass dies durch die Obrigkeit verfolgt und verurteilt werden.
Am 24. April 2008 erhielt Fatullajew für die Fortführung seiner Arbeit trotz politischer Verfolgung den Human Rights Watch Hellman/Hammett Award. Diesen Preis bekamen in diesem Jahr 34 Personen aus 19 Ländern, unter anderem der aserbaidschanische Herausgeber Ganimet Sachidow und sein Bruder, der Journalist Sakit Sachidow. Die Anerkennung der Autoren und ihrer Arbeit ist umso wichtiger, da die Situation der Medien in Aserbaidschan sich kontinuierlich verschlechtert; in den vergangenen achtzehn Monaten ist die Regierung massiv gegen unabhängige und oppositionelle Presseorgane vorgegangen.
PEN ist der Überzeugung, dass Fatullajew verurteilt wurde, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hat. Somit ist seine Haft ein klarer Verstoß gegen Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Fordern Sie Fatullajews sofortige und bedingungslose Freilassung unter Berufung auf den Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sowie Schutz für seine Familie gegen tätliche Angriffe und Drohungen.
Appelle bitte an:
President Ilham Aliyev
Office of the President of the Azerbaijan Republic
19 Istiqlaliyyat Street
Baku AZ1066
Azerbaijan
Fax: 994 12 492 0625
Minister of Internal Affairs
Lt.-Gen. Ramil Usubov
Ministry of Internal Affairs
Husu Hajiyev Street 7, 370005 Baku, Azerbaijan
Fax: 994 12 492 45 90
Möglicherweise ist es effektiver, die Appelle an die Botschaft des jeweiligen Landes zu schicken.
Vorhergehende Fälle
März 2009 / Februar 2009 / November 2008 / Oktober 2008 / September 2008 / August 2008 / Juli 2008 / Juni 2008 / Mai 2008 / April 2008 / März 2008 / Februar 2008 / Dezember 2007 / November 2007 / Oktober 2007 / September 2007 / Juli 2007 / Juni 2007 / Mai 2007 / April 2007 / März 2007 / Februar 2007 / Januar 2007 / November 2006 / Oktober 2006 / September 2006 / August 2006 / Juli 2006 / Juni 2006 / Mai 2006 / April 2006 / März 2006 / Februar 2006 / Januar 2006 / Dezember 2005 / November 2005 / Oktober 2005 / September 2005 / August 2005 / Juli 2005 / Juni 2005 / Mai 2005 / April 2005 /
Links zu Medien- und Meinungsfreiheit
Amnesty International, deutsche Sektion
Article 19
Freedom House (New York)
Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte
Human Rights in the Internet
Human Rights Watch (New York)
Institut für Menschenrechte, Berlin
International Helsinki Federation
Index on Censorship
Instituto Prensa y Sociedad
International Freedom of Expression Exchange
