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Urteil Oberlandesgericht Frankfurt: Keine Wettbewerbsabsicht - kein UWG Autoren-Magazin ist grundsätzlich ein redaktionelles Medium (Az: 6 U 154/06)

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Siehe  18.7.2006: Gedanken zur Identität eines Donatus Prinz von Hohenzollern



Bund deutscher Schriftsteller scheitert auch vor OLG München (Az: 29 U 4453/06)

Zusammenhänge des angeblich unabhängigen BDS und der Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe

11.12.2006/30.1.2007 - Der Bund deutscher Schriftsteller BDS ist mit seiner Berufung vor dem Oberlandesgericht München gescheitert (Az: 29 U 4453/06). Das Oberlandesgericht hatte dem BDS empfohlen, die aussichtslose Berufung zurückzunehmen, was Rechtsanwalt Friedrich Christian Jaensch, Langen, für den Verein tat.
Die Klage des Bund deutscher Schriftsteller (nicht zu verwechseln mit dem Verband deutscher Schriftsteller in der ver.di) war bereits mit Urteil des Landgerichts München I vom 8. August 2006 in vollem Umfang abgewiesen worden (Az: 33 O 15177/05).
Der angeblich unabhängige Kleinverein hatte den Prozess gegen Manfred Plinke, Gerhild Tieger und den Autorenhaus Verlag GmbH angestrengt, um den Verlagsnamen „Autorenhaus“ im Jahrbuch für Autoren, Autorinnen 2005/2006 ohne bestimmte aufklärende Zusätze verbieten zu lassen.

> Die „Präsidentin“ des angeblich unabhängigen Bund Deutscher Schriftsteller, 63218 Dietzenbach, Frau Renate Stahl, hatte im September 2005 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mündlich erklärt, nichts von dem Münchener Prozess zu wissen.

> Von Dr. Uwe Frank unterschriebene Prozessvollmachten hat der  BDS Bund Deutscher Schriftsteller mehrfach vorgelegt - angeblich ein anwaltliches Versehen. Dr. Uwe Frank ist Alleinvorstand des Hänsel-Hohenhausen-Zuschussunternehmens Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe. (HR Stand Mitte 2006).