Autoren-Notizen
- Von Markus Hänsel bis zu Mark Donatus Leopold Prinz von Hohenzollern-Emden alias Markus von Hänsel-Hohenhausen
- Gegen Tom Cruise und die Scientology-Sekte
- Neonazis immer dreister - Bewährungsstrafen wegen Verbrennung von Anne-Frank-Tagebuch verhängt
- Chronik der Verharmlosungen
- NPD-Chef muss vor Gericht
- Antisemitische und rechtsextremistische Straftaten haben zugenommen
- PEN Deutschland tagt in Luxemburg
- Writers in Prison: M. Bekschon
- Kunstfreiheit gilt auch für Geschmacklosigkeiten oder Schund
- Sünde im Film
- Urteil zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
- 13TH STREET: Shocking Shorts Award 2007
- 557 Einsendungen beim Stückemarkt
- "Buchreport" an SPIEGEL verkauft
- Shortys fürs Internet
- Webroman
- Buchpreis gibt Sicherheit
- Zeichen als Charaktere
- Atelierkostenübernahme
- Das Wunder, ein Schriftsteller sein zu dürfen
- Daniel Keels Diogenes-Methode
- Quersubvention
- Luftdurchlässig
- Wenn im Radio verborgene Wellen blühen
- Ein Kilometer Lyrik
- Sprachlos oder kopflos?
- Ehemalige Kursleiterinnen und Lektorinnen jetzt freiberuflich tätig
- Neuer Autor für James Bond
- Ideenklau: Drehbuch für Fluch der Karibik
- Autobiographisch oder nicht
- Figurensicherheit
- Schreibprojekt Achtundsechzig : Erinnerungsstücke
- Verlagswörterbuch
- Literaturwettbewerb für Jenaer Studenten
- Gesundheitsreform: Drehbuchautoren sollten von Krankenkassen subventioniert werden!
News - Alles, was Recht ist und noch mehr
Redaktionelle Nachrichten über Zuschussverlage u.a. Unternehmen, Vereine und Organisationen
Landgerichte Deutschlands, bitte vor Erlass einer einseitigen Verfügung lesen:
Urteil Oberlandesgericht Frankfurt: Keine Wettbewerbsabsicht - kein UWG – Autoren-Magazin ist grundsätzlich ein redaktionelles Medium (Az: 6 U 154/06)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Siehe 18.7.2006: Gedanken zur Identität eines Donatus Prinz von Hohenzollern
Frankfurter Literaturverlag (August von Goethe Verlag u.a.) verliert Prozess gegen Autorenhaus Verlag LG Berlin Az 102 O 10/07
Nach sogen. Bund Deutscher Schriftsteller scheitert auch Frankfurter Literaturverlag vor Gericht
17.4.2007-Die Frankfurter Literaturverlag GmbH (u.a. Fouque-, Cornelia Goethe-, August Goethe-Verlag) ist mit ihrer Klage vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Es sollte dem Autorenhaus Verlag verboten werden, im geschäftlichen Verkehr unter „Autorenhaus Verlag“ aufzutreten. Eine Irreführung konnte das Gericht nicht erkennen, auch markenrechtliche Ansprüche wurden zurückgewiesen. Die Kosten wurden der Klägerin vollständig auferlegt. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Frankfurter Literaturverlag GmbH gehört zur Zuschussunternehmensgruppe Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, Alleinvorstand ist Dr. Uwe Frank, Kapitaleigner Dr. Markus Hänsel-Hohenhausen, das ist Donatus Prinz von Hohenzollern, der auch unter diesem Namen publiziert hat.
Von Dr. Uwe Frank unterschriebene Prozessvollmachten hat der BDS Bund Deutscher Schriftsteller mehrfach vorgelegt - angeblich ein anwaltliches Versehen.
Rechtsanwalt Friedrich Christian Jaensch, Langen, trat vor Gericht zusammen mit dem früheren Vorstand und früherem Aufsichtsratsvorsitzenden des Zuschusskonzerns Frankfurter Verlagsgruppe, Rechtsanwalt Franz Ferdinand Frank, Marpingen, auf.
Zuvor war der sich als unabhängig bezeichnende Bund deutscher Schriftsteller BDS mit einer sehr ähnlichen Klage vor dem Landgericht München und der Berufung vor dem Oberlandesgericht München gescheitert (Az: 29 U 4453/06).