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Urteil Oberlandesgericht Frankfurt: Keine Wettbewerbsabsicht - kein UWG Autoren-Magazin ist grundsätzlich ein redaktionelles Medium (Az: 6 U 154/06)

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Siehe  18.7.2006: Gedanken zur Identität eines Donatus Prinz von Hohenzollern



Frankfurter Literaturverlag (August von Goethe Verlag u.a.) verliert Prozess gegen Autorenhaus Verlag LG Berlin Az 102 O 10/07

Nach sogen. Bund Deutscher Schriftsteller scheitert auch Frankfurter Literaturverlag vor Gericht

17.4.2007-Die Frankfurter Literaturverlag GmbH (u.a. Fouque-, Cornelia Goethe-, August Goethe-Verlag) ist mit ihrer Klage vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Es sollte dem Autorenhaus Verlag verboten werden, im geschäftlichen Verkehr unter „Autorenhaus Verlag“ aufzutreten. Eine Irreführung konnte das Gericht nicht erkennen, auch markenrechtliche Ansprüche wurden zurückgewiesen. Die Kosten wurden der Klägerin vollständig auferlegt. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Frankfurter Literaturverlag GmbH gehört zur Zuschussunternehmensgruppe Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, Alleinvorstand ist Dr. Uwe Frank, Kapitaleigner Dr. Markus Hänsel-Hohenhausen, das ist Donatus Prinz von Hohenzollern, der auch unter diesem Namen publiziert hat.

Von Dr. Uwe Frank unterschriebene Prozessvollmachten hat der  BDS Bund Deutscher Schriftsteller mehrfach vorgelegt - angeblich ein anwaltliches Versehen.

Rechtsanwalt Friedrich Christian Jaensch, Langen, trat vor Gericht zusammen mit dem früheren Vorstand und früherem Aufsichtsratsvorsitzenden des Zuschusskonzerns Frankfurter Verlagsgruppe, Rechtsanwalt Franz Ferdinand Frank, Marpingen, auf.

Zuvor war der sich als unabhängig bezeichnende Bund deutscher Schriftsteller BDS mit einer sehr ähnlichen Klage vor dem Landgericht München und der Berufung vor dem Oberlandesgericht München gescheitert (Az: 29 U 4453/06).