Autoren-Notizen
- Von Markus Hänsel bis zu Mark Donatus Leopold Prinz von Hohenzollern-Emden alias Markus von Hänsel-Hohenhausen
- Gegen Tom Cruise und die Scientology-Sekte
- Neonazis immer dreister - Bewährungsstrafen wegen Verbrennung von Anne-Frank-Tagebuch verhängt
- Chronik der Verharmlosungen
- NPD-Chef muss vor Gericht
- Antisemitische und rechtsextremistische Straftaten haben zugenommen
- PEN Deutschland tagt in Luxemburg
- Writers in Prison: M. Bekschon
- Kunstfreiheit gilt auch für Geschmacklosigkeiten oder Schund
- Sünde im Film
- Urteil zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
- 13TH STREET: Shocking Shorts Award 2007
- 557 Einsendungen beim Stückemarkt
- "Buchreport" an SPIEGEL verkauft
- Shortys fürs Internet
- Webroman
- Buchpreis gibt Sicherheit
- Zeichen als Charaktere
- Atelierkostenübernahme
- Das Wunder, ein Schriftsteller sein zu dürfen
- Daniel Keels Diogenes-Methode
- Quersubvention
- Luftdurchlässig
- Wenn im Radio verborgene Wellen blühen
- Ein Kilometer Lyrik
- Sprachlos oder kopflos?
- Ehemalige Kursleiterinnen und Lektorinnen jetzt freiberuflich tätig
- Neuer Autor für James Bond
- Ideenklau: Drehbuch für Fluch der Karibik
- Autobiographisch oder nicht
- Figurensicherheit
- Schreibprojekt Achtundsechzig : Erinnerungsstücke
- Verlagswörterbuch
- Literaturwettbewerb für Jenaer Studenten
- Gesundheitsreform: Drehbuchautoren sollten von Krankenkassen subventioniert werden!
News - Alles, was Recht ist und noch mehr
Redaktionelle Nachrichten über Zuschussverlage u.a. Unternehmen, Vereine und Organisationen
Landgerichte Deutschlands, bitte vor Erlass einer einseitigen Verfügung lesen:
Urteil Oberlandesgericht Frankfurt: Keine Wettbewerbsabsicht - kein UWG – Autoren-Magazin ist grundsätzlich ein redaktionelles Medium (Az: 6 U 154/06)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Siehe 18.7.2006: Gedanken zur Identität eines Donatus Prinz von Hohenzollern
Brentano Gesellschaft mbH gehört zur Frankfurter Verlagsgruppe AG August von Goethe (OLG Frankfurt Az: 6 U 94/07)
Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet gegen den Zuschusskonzern
12.7.2007-Die Berufung des Zuschusskonzerns Frankfurter Verlagsgruppe August von Goethe Holding AG gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 22.2.2007 ist vor dem 6. Ziilsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main gescheitert (Az: 6 U 94/07). Die Klägerin trägt die Kosten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Landgericht Frankfurt hatte mit Urteil vom 22.2.2007 entschieden, dass die Äußerung im Autoren-Magazin in einem bestimmten Beitrag, die Brentano Gesellschaft Frankfurt m.b.H. gehöre nach eigenen Angaben zur Frankfurter Verlagsgruppe, zulässig sei und hat die Einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung, ohne Verhandlung erwirkt worden war, aufgehoben. Die Kosten wurden vollständig der Klägerin auferlegt (Az: 2-03 O620/06). Die Berufung des Zuschusskonzerns war nun erfolglos.
Die Unternehmen haben nicht nur denselben Unternehmenssitz in Frankfurt a.M., denselben Vorstand bzw. Geschäftsführer mit Herrn Dr. Uwe Frank (Bruder des RA Franz Frank), sondern auch denselben Kapitaleigner, Herrn Dr. Markus Hänsel-Hohenhausen, das ist Donatus Prinz von Hohenzollern-Emden alias Markus von Hänsel-Hohenhausen, der auch unter beiden Namen publiziert hat. (Stand Anfang 2007). Die Brentano Ges. Frankfurt m.b.H. betreibt u.a. die Internetseiten Ixlibris. de und Haus-der-Literatur. de.
Rechtsanwalt Friedrich Christian Jaensch, Langen, trat vor Gericht zusammen mit dem früheren Vorstand und früheren Aufsichtsratsvorsitzenden des Zuschusskonzerns Frankfurter Verlagsgruppe, Rechtsanwalt Franz Ferdinand Frank, auf.